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Data Sharing: Viele Unter­nehmen haben rechtliche Bedenken

Obwohl Data Sharing für Unternehmen immer wichtiger wird, nutzen es die meisten von ihnen in Deutschland eher zurückhaltend. Grund dafür sind oft rechtliche Bedenken. Verschiedene Lösungskonzepte könnten helfen, diese Hürden zu überwinden.

Kernaussagen in Kürze:
  • Trotz der damit verbundenen Chancen teilen lediglich 42 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Daten.
  • Der Hauptgrund ist, dass die Firmen rechtliche Hemmnisse sehen.
  • Um das Data Sharing in Deutschland voranzubringen, schlägt das IW verschiedene Maßnahmen vor – unter anderem Musterverträge und Muster-AGB, Best-Practice-Leitfäden sowie Workshops und Rechtsberatung.
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Ob für eine effizientere Produktion, das Entwickeln neuer Geschäftsmodelle oder den besseren Umgang mit künstlicher Intelligenz – das gemeinsame Nutzen und der Austausch von Daten bieten große Chancen für die hiesigen Unternehmen und die deutsche Wirtschaft insgesamt.

Doch trotz all dieser greifbaren Vorteile ist das Data Sharing in Deutschland bislang wenig verbreitet – lediglich 42 Prozent der deutschen Unternehmen teilen ihre Daten. Das hat einen Hauptgrund, wie eine IW-Befragung von deutschen Industrieunternehmen und industrienahen Dienstleistern aus dem Herbst 2023 zeigt:

Rund zwei Drittel der befragten Unternehmen sehen rechtliche Hemmnisse beim Teilen von Daten.

Vor allem ein Thema bereitet den Firmen Kopfzerbrechen, wie die Erhebung unterstreicht (Grafik):

Von den Unternehmen, die rechtliche Probleme beim Data Sharing sehen, sind 83 Prozent skeptisch bezüglich des Datenschutzes.

So viel Prozent der Unternehmen in Deutschland, die rechtliche Probleme beim Data Sharing sahen, nannten im Einzelnen folgende Hemmnisse Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Des Weiteren wissen rund 68 Prozent der Unternehmen mit rechtlichen Bedenken nicht, ob und inwiefern sie bei Fehlern haften müssen. Ebenso viele sind besorgt, dass Dritte unberechtigt auf ihre Daten zugreifen könnten. So zeigt sich auch acht Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, dass nach wie vor große Unsicherheit beim Teilen von Daten besteht.

Lediglich 42 Prozent der deutschen Unternehmen teilen ihre Daten. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Firmen rechtliche Hemmnisse sehen.

Positiv ist, dass jene Unternehmen, die rechtliche Hürden sehen, bei fast allen Problemen – ausgenommen sind die eigenen Kenntnisse der Rechtslage – inzwischen weniger Sorgen haben als zum Zeitpunkt der vorherigen Befragung im Jahr 2021.

Maßnahmen, die rechtliche Hürden abbauen können

Um das Data Sharing in Deutschland voranzubringen, schlägt das IW verschiedene Maßnahmen vor, die die rechtlichen Hürden abbauen können. Zumindest die meisten davon finden die überwiegende Zustimmung der befragten Unternehmen (Grafik):

So viel Prozent der Unternehmen in Deutschland, die rechtliche Hemmnisse sehen, beurteilen das jeweilige Hilfsinstrument als hilfreich, um die eigene Rechtssicherheit beim Data Sharing zu erhöhen Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Musterverträge und Muster-AGB. Mit rund 57 Prozent finden die meisten Unternehmen Musterverträge beziehungsweise -AGB für das Data Sharing am hilfreichsten, wenn es darum geht, die eigene Rechtssicherheit zu erhöhen.

Die Firmen sind demnach mehrheitlich der Meinung, dass die Politik Vertragsmuster für den einmaligen und wiederkehrenden Datenaustausch bereitstellen sollte. Durch die sektorspezifische Ausgestaltung der Musterverträge könnten die Unternehmen auch besondere Anforderungen – zum Beispiel im Gesundheitswesen – besser berücksichtigen.

Best-Practice-Leitfäden. Fast genauso viele Unternehmen befürworten Best-Practice-Leitfäden als Maßnahme, um rechtliche Hürden abzubauen. Die darin verankerten Richtlinien helfen ihnen, den Datenaustausch vertraglich zu fixieren, indem sie allgemeine Regeln, Datenschutzinformationen und Details zu Vertragselementen bereitstellen.

Workshops und Rechtsberatung. Seminare und eine kostenlose oder kostengünstige Beratung durch den Staat könnten das Data Sharing ebenfalls erleichtern. Die Ansprechpartner in den entsprechenden staatlichen Einrichtungen sollen Unternehmen individuell bei Datenschutz- und Haftungsfragen unterstützen, ähnlich wie es bei Verbraucherschutzfragen der Fall ist.

Vertragsgeneratoren. Sich in branchenspezifischen und datenschutzrechtlichen Aspekten weiterzuentwickeln, könnte den Firmen helfen, Kosten zu sparen und leichter in den Datenmarkt einzutreten – hierfür erstellen interaktive Vertragsgeneratoren maßgeschneiderte Lizenzverträge basierend auf Nutzerantworten. Fast die Hälfte der Unternehmen befürwortet diese Maßnahme.

Datenplattformen. Einfache und sichere Hilfsmittel zur Anonymisierung von Daten verringern datenschutzrechtliche Bedenken, indem sie direkt in Datenplattformen wie beispielsweise Gaia-X integriert werden und dadurch den Zugang für Unternehmen erleichtern.

Anwendungsfälle. Immerhin noch rund 40 Prozent der Unternehmen würden es als hilfreich erachten, wenn sie Informationen über Beispiele aus der Praxis bekämen, in denen das Data Sharing gut funktioniert.

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