Inflationsausgleichsprämie Lesezeit 2 Min.

Inflationsausgleich entlastet Beschäftigte

Bis Ende Dezember dieses Jahres können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen. Rein rechnerisch verzichtet der Staat dabei auf Einnahmen von schätzungsweise 25 Milliarden Euro.

Kernaussagen in Kürze:
  • Mit der Inflationsausgleichsprämie können Unternehmen ihre Angestellten noch bis zum Jahresende mit bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei entlasten.
  • Knapp 20 Millionen Beschäftigte dürften die Prämie nach IW-Schätzungen bis Ende 2024 erhalten – das sind 53 Prozent aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten.
  • Im Verhältnis zum Jahresbrutto profitieren die Geringverdiener am stärksten von der Prämie.
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Maximal 3.000 Euro beträgt die Inflationsausgleichsprämie, die Unternehmen ihren Angestellten noch bis zum Jahresende freiwillig gewähren können. Die Prämie ist Teil der Entlastungspakete, mit denen die Bundesregierung auf die im Jahr 2022 rasant gestiegenen Energiepreise und die daraufhin allgemein erhöhte Inflation reagiert hat.

Beschäftigte in Deutschland, die eine Inflationsausgleichsprämie bekommen haben, bekamen im Schnitt rund 2.150 Euro ausgezahlt.

Um die Attraktivität zu erhöhen, hat der Staat die Sonderzahlung steuer- und sozialabgabenfrei gestellt. Rechnerisch verzichtet der Staat dadurch bis Ende 2024 auf ungefähr 25 Milliarden Euro. 13 Milliarden Euro entfallen auf entgangene Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Beschäftigten, 12 Milliarden Euro auf nicht erhobene Lohnsteuer.

Immerhin knapp 20 Millionen Beschäftigte dürften die Inflationsausgleichsprämie nach IW-Schätzungen bis Ende 2024 erhalten – das wären rund 53 Prozent aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Von den Tarifbeschäftigten haben fast 80 Prozent die Prämie bekommen – von den Nicht-Tarifbeschäftigten nur 35 Prozent.

Insgesamt kommen Mitarbeiter höherer Gehaltsklassen häufiger in den Genuss der Sonderzahlung als Geringverdiener (Grafik):

Von den Beschäftigten mit einem Bruttomonatsverdienst unter 1.000 Euro erhalten nur 25 Prozent die Inflationsausgleichsprämie – bei jenen mit einem Monatsgehalt von 4.000 bis 6.000 Euro sind es mehr als 60 Prozent.

So viel Prozent der Beschäftigten mit diesem Bruttomonatslohn haben die Prämie seit Oktober 2022 erhalten oder bekommen sie noch bis zum Ende dieses Jahres Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Über alle Gehaltsklassen hinweg beträgt die ausgezahlte Prämie im Schnitt rund 2.150 Euro. Im Verhältnis zum Jahresbrutto profitieren die Geringverdiener am stärksten:

In der untersten Gehaltsklasse macht die Inflationsausgleichsprämie durchschnittlich etwa 13 Prozent des Bruttojahreslohns aus – im Mittel aller Beschäftigten beträgt der Anteil 5 Prozent.

Neben der unmittelbaren Entlastung für die Beschäftigten verfolgte die Politik mit der Einführung der Prämie auch das Ziel, eine Lohn-Preis-Spirale zu verhindern. Schließlich stützt eine solche Einmalzahlung den Konsum, ohne die Kosten der Unternehmen dauerhaft zu steigern, wie es bei einer Tariflohnerhöhung der Fall wäre.

Und vieles spricht dafür, dass die Prämie tatsächlich geholfen hat, die Konfliktintensität in den jüngsten Tarifverhandlungen abzuschwächen. Die Frage ist allerdings, ob die Tarifpartner auch nach Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahme durch maßvolle Lohnabschlüsse zur Stabilisierung der Preise beitragen.

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